Stadtratssitzung Juni 2026

Stadtratssitzung Juni 2026

Der Weißenfelser Stadtrat kam am 11. Juni 2026 zur Sitzung im Ratssaal am Kloster zusammen. Insgesamt 26 Stadträte waren bei der Sitzung anwesend. Themen der Tagesordnung waren:

Beschlüsse

– Ortswehrleitung Freiwillige Feuerwehr Leißling –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig für die Ortsfeuerwehr Leißling erneut Frank Nebelung als Ortswehrleiter und Thorsten Preußner als stellvertretenden Ortswehrleiter berufen. Da die Amtszeit zu Ende war, fand im März 2026 eine Wahl der Ortswehrleitung in Markwerben statt, in deren Rahmen beide Kameraden in ihrem Amt bestätigt wurden. Beide Kameraden besitzen die notwendige Ausbildung und Qualifikation für die Wehrleitung. Thorsten Preußner wird weiterhin den Fuhrpark und die Einsatztechnik überwachen.

 

– Schließung Kita „Zwergenhaus am Park“ in Schkortleben –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, dass die Kita „Zwergenhaus am Park“ zum 31. Juli 2027 geschlossen wird (20 Stimmen dafür, 6 dagegen). Grund sind die rückläufigen Kinderzahlen.
Die Kapazität der Kita liegt bei insgesamt 44 Kindern, die vor Ort in der Krippe und im Kindergarten betreut werden können. Aktuell besuchen 23 Kinder die Kita. Neuanmeldungen liegen nicht vor. So sinkt ab August 2026 die Zahl auf 14 Kinder. Von ihnen wechseln acht Kinder im Jahr 2027 auf die Grundschule.

Dieser Aspekt ist der Hauptgrund dafür, den Betrieb der Kita um ein weiteres Jahr zu verlängern. Für die Kinder soll ein Wechsel der Kita im letzten Jahr vor dem Schuleintritt vermieden werden. Der Weiterbetrieb um ein Jahr ist mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 100.000 Euro verbunden.

Im Vorfeld hat die Stadt Weißenfels ausführliche Gespräche mit den Eltern, dem Kita-Personal und Ortsbürgermeisterin Beate Schlegel geführt. Für die Kinder, die ab August 2027 noch eine Betreuung benötigen, sind die künftigen Kita-Einrichtungen mit den Eltern abgestimmt. Das Kita-Personal wird in anderen Kitas der Stadt Weißenfels eingesetzt. Schon seit dem Jahr 2024 besitzt die Kita aufgrund der rückläufigen Kinderzahlen eine gemeinsame Leiterin mit der Kita Glashütte. Perspektivisch stehen für Kinder aus Schkortleben die Kitas in Wengelsdorf, Großkorbetha und Burgwerben zur Verfügung. Im Jahr 2025 wurden jedoch in Schkortleben keine Kinder geboren.

Über die weitere Verwendung des Gebäudes der Kita „Zwergenhaus am Park“ muss gesondert entschieden werden. Der Bau weist bauliche Defizite auf.

Im Vorfeld der Stadtratssitzung hatte der Ortschaftsrat Schkortleben einstimmig gegen eine Schließung der Kita „Zwergenhaus am Park“ gestimmt.

Hintergrund:

Die Schließung der Kita „Zwergenhaus am Park“ in Schkortleben stützt sich auf das aktuelle Handlungskonzept Kindertageseinrichtungen der Stadt Weißenfels, welches der Stadtrat im November 2022 beschlossen hatte. Die Kita Schkortleben ist darin als Bedarfskita ausgewiesen. Für diese Einrichtungen wird eine Mindestbetreuungszahl von 25 Kindern angestrebt.

 

– Finanzanalyse und Grundsatzbeschluss Neubau Stadtbad –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig die Verwaltung beauftragt, für den Neubau des Stadtbades Fördermittel im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu beantragen. Hierfür muss bis zum 19. Juni 2026 eine Projektskizze eingereicht werden. Auch für den zweiten Durchlauf des Förderprogramms soll sich die Saalestadt mit dem Stadtbad bewerben. Termine sind hierfür noch nicht bekannt. Parallel dazu soll die Stadt Weißenfels Finanzierungsmöglichkeiten über Programme der Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) prüfen und vorbereitend abstimmen. Die KfW stellt zinsgünstige Kredite bereit. Ergänzend können Tilgungszuschüsse gewährt werden. Die Finanzierung über die KfW ist kombinierbar mit Fördermitteln.

Im Vorfeld des Beschlusses wurden den Stadträten die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten gegenübergestellt. Für den Neubau des Stadtbades rechnet die Stadt Weißenfels gegenwärtig mit Gesamtkosten in Höhe von etwa 19 Millionen Euro. Der Baubeginn ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Ein großer Teil der Finanzierung erfolgt über den Kernstadt-Anteil des Sondervermögens in Höhe von etwa 6,9 Millionen Euro. Sollte die Stadt Weißenfels eine Förderzusage aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ erhalten, könnten bis zu acht Millionen Euro über Fördermittel finanziert werden. Die restliche Summe müsste der Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels mithilfe eines Kredites stemmen. Fest steht aber schon jetzt, dass die Erfolgsaussichten für eine Förderung stark von der bundesweiten Konkurrenzsituation abhängig sind. Eine Beantragung von Fördermitteln im zweiten Durchlauf des Förderprogramms birgt das Risiko einer zeitlichen Verzögerung beim Neubau des Stadtbades.

Grundsätzlich möglich ist auch eine Komplettfinanzierung mithilfe des Kernstadt-Sondervermögens und einer Kreditaufnahme des Sport- und Freizeitbetriebes. Der Eigenbetrieb trägt hier die vollständigen Investitionskosten, könnte diese über die KfW aber zu vergünstigten Konditionen finanzieren. Die KfW-Programme sind fortlaufend verfügbar und weniger von Wettbewerbsverfahren abhängig. Eine kurzfristige Umsetzung einer solchen Finanzierung wäre folglich möglich. Die Stadträte haben trotzdem für eine Beantragung von Fördermitteln gestimmt, um die dauerhafte finanzielle Belastung für die Kommune so gering wie möglich zu halten. In ihrer Abwägung stellten sie diesen Aspekt über die bessere zeitliche Planbarkeit.

Hintergrund:
Die Stadt beabsichtigt, ein neues modernes Stadtbad zu bauen, welches Schulen, Vereine und Privatpersonen nutzten können. Geplant ist ein energieeffizientes und barrierefreies Familien- und Schulschwimmbad mit Schwimmerbecken, Lehrschwimmbecken, Planschbecken, Saunabereich, moderner Energie- und Gebäudetechnik sowie einem nachhaltigem Betriebskonzept.

 

– Flächennutzungsplan und Bebauungsplan JVA –
In Weißenfels soll ein Neubau der Justizvollzugsanstalt (JVA) errichtet werden. Der Weißenfelser Stadtrat hat in diesem Zusammenhang eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen (23 Stimmen dafür, 2 dagegen, 1 Enthaltung). Im Anschluss haben die Stadträte einen neuen Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet Justizvollzugsanstalt „Am Sandberg“ beschlossen (22 Stimmen dafür, 4 dagegen). Die Räte sprachen sich außerdem für eine öffentliche Auslegung beider Pläne und für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aus. Die Beschlüsse sind ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Baurecht. Nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist für September der endgültige Beschluss beider Pläne geplant.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel zum Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet. Den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes hatten die Stadträte Mitte Juni 2025 beschlossen. Im Dezember 2025 folgte die endgültige Standortentscheidung des Landes Sachsen-Anhalt, wonach der JVA-Neubau in Weißenfels und nicht wie zunächst geplant in Halle-Tornau errichtet werden soll. Das Land rechnet mit einer Gesamtinvestition im dreistelligen Millionenbereich.

Im Sinne der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden der Vorentwurf des Flächennutzungsplans und der Entwurf des Bebauungsplans veröffentlicht und öffentlich ausgelegt. Auch Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen wurden entsprechend einer Abwägung eingearbeitet. Des Weiteren wurden im ersten Quartal 2026 ein Schallgutachten und ein Geruchsgutachten erarbeitet. Der Umweltbericht wurde aktualisiert.

Die bisherigen Pläne wiesen ein etwa 35 Hektar großes Gebiet im Ortsteil Langendorf nahe der Auffahrt zur Autobahn A9 als gewerbliche Baufläche aus. Unter Berücksichtigung von Hinweisen aus der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange wurde das Gebiet auf etwa 24,4 Hektar reduziert. Unter anderem wurde im Westen eine Biotop-Fläche aus dem Bebauungsplan herausgenommen. Im südöstlichen Bereich wird eine Fläche für die Landwirtschaft vorgehalten. Im nordwestlichen Bereich verkleinert sich die Fläche, weil hier eine neue Trasse der Bundesstraße B87 geplant ist. Für das verbleibende 24,4 Hektar große Areal wurde ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Justizvollzugsanstalt festgelegt. Im Juli 2026 ist der Verkauf des Grundstückes an das Land Sachsen-Anhalt geplant.

Vor Ort dürfen ausschließlich Gebäude und Anlagen zum Betrieb der JVA errichtet werden. Zulässig sind viergeschossige Häuser. Die bestehende 110-Kilovolt-Stromleitung der Deutschen Bahn, die aktuell über das gesamte Plangebiet verläuft, wird an den östlichen Rand verlegt.

Aufgrund der Nähe zur Autobahn A9 und zur Bundesstraße B91 ist vor allem nachts mit erhöhter Lärmbelästigung zu rechnen. Am Gebäude sind deshalb Lärmminderungsmaßnahmen vorzunehmen.

 

– Sanierungsgebiet „Neustadt Gründerzeit“ –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, das Sanierungsgebiet „Neustadt Gründerzeit“ festzulegen. Die Stadträte billigen zudem den Abschlussbericht der vorbereitenden Untersuchung „Neustadt Gründerzeit“.

Das Gebiet umfasst die Gründerzeitquartiere (ausgenommen ist die Schlachthofstraße), das gewerblich geprägte Quartier Nordstraße und Weinbergstraße, den sozialen Infrastrukturbereich Novalisstraße, Körnerstraße und Müllnerstraße sowie stadtbildprägende und identitätsstiftende Objekte wie das Gloria, das Intex und das Kulturhaus. Insgesamt umfasst das Sanierungsgebiet eine Fläche von 45,3 Hektar. Die Stadt Weißenfels wird entsprechend der Sanierungssatzung in den kommenden 15 Jahren städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in dem Gebiet durchführen, um bauliche Mängel zu beseitigen und das Gebiet zum modernen, funktionsfähigen Wohnstandort und Arbeitsort mit hoher baulicher Qualität, attraktiven Grünanlagen und Freiflächen zu entwickeln. Dabei soll die städtebauliche Struktur des Gründerzeitquartiers erhalten bleiben. Der Gebietscharakter als Wohn- und Arbeitsort mit sozialer Mischung soll gewahrt werden. Die Festsetzung eines Sanierungsgebietes stellt eine Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln dar.

Bereits im Dezember 2024 hatten die Stadträte Voruntersuchungen in dem Gebiet beschlossen, um eine Beurteilungsgrundlage über die Notwendigkeit von Sanierungen zu erhalten. Daraufhin wurde in dem Gebiet eine Bestandsanalyse durchgeführt, bei der unter anderem der bauliche Zustand von Immobilien und der Leerstand erfasst wurden. Auch der Sanierungsbedarf von Straßenzügen wurde ermittelt. Im Rahmen dessen wurden sowohl Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt als auch die Grundstücks- und Gebäudeeigentümer in dem Gebiet angeschrieben und um Auskunft gebeten. Hinweise und Anmerkungen flossen in den Bericht ein. Erarbeitet wurde daraufhin eine Entwicklungsperspektive zur Beseitigung von Missständen und zur Wiederbelebung des Stadtviertels. Im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes wurden Umstrukturierungen des gesamten Stadtraums für die Bereiche Städtebau, Verkehr, Freiraum und Nutzung dargelegt. Es entstand ein umfassender Maßnahmenplan sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht für die geplanten Sanierungsvorhaben. Im März 2026 hatten die Stadträte den Vorentwurf beschlossen, woraufhin eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte. Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen wurden entsprechend einer Abwägung in den jetzigen Abschlussbericht eingearbeitet.

Festgestellt wurden hierbei erhebliche bauliche Mängel an den Gebäuden in dem Gebiet. Zudem gibt es zahlreiche Baulücken. Einige Grundstücke sind nicht zugänglich. Es fehlt an Grünanlagen und Freiräumen. Es gibt Defizite beim fließenden Verkehr und beim Radverkehr. Es sind nicht genügend Parkplätze vorhanden. Die technische Infrastruktur und die energetische Beschaffenheit der Bebauung sind mangelhaft. Es fehlt an kulturellen und sozialen Angeboten. Aufgrund dieser Schwächen ist der Wohnungsleerstand groß. Aktuelle Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden nicht ausreichend erfüllt.

 

– Heimatpflegemittel Ortschaften –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Ortschaftsrates der Ortschaften der Stadt Weißenfels an Dritte“ beschlossen. Die Richtlinie regelt die Übertragung von Fördermitteln an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen in den Ortschaften.
Bereits seit der Eingemeindung der Ortschaften in die Stadt Weißenfels übernehmen die Ortschaftsräte diese Aufgabe, um die Entwicklung des kulturellen Lebens, Veranstaltungen der Heimatpflege sowie örtliches Brauchtum und kulturelle Tradition in ihrer Ortschaft zu unterstützen. Die Fördermittel stammen aus dem Budget der Heimatpflegemittel.
Geregelt wurde das Vorgehen bisher über eine Verwaltungsrichtlinie aus dem Jahr 2013. Jedoch wurde die Richtlinie in jeder Ortschaft in einzelnen Details individualisiert. In manchen Ortschaften ist die Richtlinie rechtlich nie bestandskräftig geworden (wird aber in den Grundzügen trotzdem angewendet). Um Willkür bei der Vergabe von Fördermitteln zu vermeiden und auch nur den Vorwurf eines unlauteren Wettbewerbs auszuschließen, hat die Stadt Weißenfels eine gemeinsame Richtlinie für alle zwölf Ortschaften erarbeitet. Die zuvor individuell gestalteten Inhalte wurden vereinheitlicht. So werden in der Richtlinie zum Beispiel keine Mindesteigenanteile des Fördermittelempfängers und auch keine maximale Fördersumme mehr festgelegt. Beides kann von den Ortschaftsräten im Zuge der Fördermittelvergabe beschlossen werden. Zudem gibt es für Fördermittelanträge ab sofort eine einheitliche Frist am 1. November des Vorjahres. Ein Verwendungsnachweis für die Fördermittel muss innerhalb von acht Wochen nach Abschluss der Maßnahme erbracht werden.

In der Richtlinie wird auch der Wunsch einiger Ortschaften berücksichtigt, für große Jubiläen Heimatpflegemittel über mehrere Jahre hinweg ansparen zu dürfen, um diese dann im Jubiläumsjahr einsetzen zu können. Den Ortschaftsräten selbst ist ein solches Vorgehen nicht gestattet, weil eine Übertragung von Geldern über mehr als ein Kalenderjahr gegen geltendes Haushaltsrecht verstößt. In der Richtlinie ist aber festgelegt, dass einem geeigneten Dritten (zum Beispiel einem Heimatverein) eine mehrjährige Ansparung von Fördermitteln zum Zweck der Finanzierung eines Ortschaftsjubiläums gestattet ist.

 

– Betriebssatzung Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig eine Änderung der Betriebssatzung des Sport- und Freizeitbetriebs der Stadt Weißenfels beschlossen. Es handelt sich um eine vollständige Neustrukturierung der Betriebssatzung in allen Bereichen.

Grund für die Änderung sind Forderungen im Prüfbericht des Landesrechnungshofes. Der Bericht wurde im Zusammenhang mit der gestoppten Sanierung der Schwimmhalle Weißenfels im Zeitraum von September 2024 bis November 2025 erstellt. Er attestiert dem Eigenbetrieb eine mangelhafte Organisation und Dokumentation. Der Bericht enthält zudem die Aufforderung zur vollständigen und systematischen Aktenführung, zur verbindlichen Regelung für Arbeitsabläufe und zur Einhaltung des Mehraugenprinzips bei kritischen Prozessen. Diesen Forderungen kommt die Stadt Weißenfels nun mit der Änderung der Betriebssatzung nach. In der Satzung wird die Berichtspflicht der Betriebsleitung maximiert. Die Stadtverwaltung erhält zudem stärkere Zugriffsrechte. Der Sport- und Freizeitbetrieb muss künftig die fachliche Beratung der Stadtverwaltung nutzen. Investitionen, Bauvorhaben, Personalangelegenheiten und alle anderen nicht-laufenden Geschäfte werden über die Stadtverwaltung abgewickelt. Vergaben von Aufträgen übernimmt die Vergabestelle der Stadt Weißenfels. Die Betriebsleitung muss dem Oberbürgermeister und dem Betriebsausschuss zur Mitte und zum Ende des Wirtschaftsjahres schriftlich über die Umsetzung des Erfolgs- und Vermögensplanes berichten.

Alle Änderungen und Anpassungen in der Betriebssatzung des Sport- und Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels wurden unter Berücksichtigung des Eigenbetriebsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt vorgenommen.

 

– Vergnügungssteuer –
Der Weißenfelser Stadtrat hat eine Erhöhung der Vergnügungssteuer beschlossen (20 Stimmen dafür, 6 dagegen). Die Steuer wird von aktuell 12,5 Prozent zum 1. August 2026 zunächst auf 15 Prozent und zum 1. August 2027 dann auf 17,5 Prozent angehoben. Die Spielgerätesteuersatzung wird dementsprechend geändert. Die letzte Änderung der Satzung erfolgte im Juni 2018.

Hauptgrund für die Erhöhung ist die aktuelle Haushaltslage. Durch die Gebührenanpassung wird die Einnahmenseite gestärkt. Mit den erhöhten Steuersätzen für Geräte mit Gewinnspielmöglichkeit reiht sich die Stadt Weißenfels in die geltenden Steuersätze der umliegenden Gemeinden ein.

 

– Kita Südstadtknirpse –
Der Weißenfelser Stadtrat hat eine Investitionsvereinbarung der Stadt Weißenfels mit dem DRK Kreisverband Weißenfels e.V. für die Außenanlage der Kita Südstadtknirpse beschlossen (25 Stimmen dafür, 1 Enthaltung).

Der DRK Kreisverband Weißenfels e.V. ist Träger der Kita Südstadtknirpse. Auf dem Grundstück der Kita und des Mehrgenerationenhauses hat der DRK ab Herbst 2022 ein neues Pflegeheim errichtet. In diesem Zusammenhang wurden bis ins Jahr 2025 auch die Außenanlagen der Kita erneuert. Die Stadt Weißenfels befindet sich entsprechend des Kinderförderungsgesetztes in der Finanzierungspflicht für die Kita. Dementsprechend muss sich die Stadt Weißenfels an den Kosten zur Neugestaltung der Außenanlagen beteiligen. Insgesamt hat der DRK Kreisverband etwa 342.000 Euro hierfür investiert. Nach Prüfung konnten davon etwa 339.000 Euro anerkannt werden. Entsprechend der Investitionsvereinbarung trägt die Stadt Weißenfels die Abschreibung dieser Summe über einen Zeitraum von insgesamt 30 Jahren. In den ersten zehn Jahren wird jährlich eine Abschreibung in Höhe von etwa 14.100 Euro fällig. In den restlichen 20 Jahren beträgt die jährliche Abschreibung für die Stadt Weißenfels etwa 9.900 Euro.

 

– Spielplatz Südring –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig eine außerplanmäßige Ausgabe für den Neubau des Spielplatzes im Südring (hinter den Häusern 38 und 42) in Höhe von 78.700 Euro beschlossen.

Ursprünglich war eine grundhafte Sanierung des Spielplatzes im Jahr 2027 geplant. Im Haushaltsplan 2027 waren hierfür 60.000 Euro vorgesehen. Nun hat sich aber herausgestellt, dass die Turmkombination des Spielplatzes statisch nicht mehr sicher ist. Der Sandkasten ist verschlissen. Die grundhafte Sanierung ist deshalb zeitnah notwendig.
Das Geld für den Neubau des Spielplatzes stammt aus einem anderen Bauvorhaben, welches die Stadt Weißenfels in diesem Jahr aber doch nicht umsetzen kann. So war geplant, die Straßenbeleuchtungsanlage im Bauernweg für 78.7000 Euro zu erneuern. Hierfür wäre eine Vollsperrung der Straße notwendig gewesen. Infolge der Baumaßnahme im Kirschweg wird der Bauernweg aber aktuell verstärkt von Anwohnern genutzt. Eine Sperrung ist deshalb im Jahr 2026 ausgeschlossen. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird folglich ins Jahr 2027 verschoben. Hierfür sollen dann die ursprünglich im Haushaltsplan 2027 vorgesehenen 60.000 Euro für den Spielplatz Südring sowie die voraussichtlichen Überschüsse aus der jetzigen Spielplatzerneuerung genutzt werden.

 

– Ehrenmandatsträger –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig Jörg Freiwald zum Ehrenmandatsträger der Stadt Weißenfels ernannt. Es ist das erste Mal, dass diese Würdigung erfolgt ist.

Im September 2025 hatte der Stadtrat die Richtlinie über Ehrungen beschlossen. Entsprechend dieser dürfen Personen, die seit Mai 1990 mindestens drei Wahlperioden im Stadtrat oder im Ortschaftsrat vertreten waren, zum Ehrenmandatsträger ernannt werden. Jörg Freiwald war von 1993 bis 2024 im Stadtrat der Stadt Weißenfels tätig, davon etwa 20 Jahre als Stadtratsvorsitzender. Unter seiner Leitung fasste der Stadtrat insgesamt knapp 2.400 Beschlüsse. Ein besonderes Anliegen waren ihm stets die Vertiefung der Städtepartnerschaften und die Würdigung ehrenamtlichen Engagements. So leitete er mehrfach Delegationen aus Weißenfels bei den Besuchen in Kornwestheim und Komárno und betreute die Städtepartner während ihrer Aufenthalte in der Saalestadt. Während seiner Amtszeit wurden neun verdiente Bürger und vier Ehrenbürger ernannt.

Jörg Freiwald vertrat als Stadtratsvorsitzender die Stadt Weißenfels zu Gedenkveranstaltungen sowie bei Veranstaltungen von Bundeswehr, Vereinen und Unternehmen. Er war als Stadtrat im Aufsichtsrat der Stadtwerke, im Verwaltungsrat der AöR Abwasserbeseitigung und in mehreren Arbeitsgruppen tätig. Jörg Freiwald moderierte zudem verschiedene städtische Veranstaltungen wie beispielsweise das Neustadtfest oder den „Lauf gegen Gewalt“. Am Festumzug zum Stadtfest war er als Stadtratsvorsitzender stets in der ersten Reihe dabei.

 

– Aufsichtsrat Servicegesellschaft Sachsen-Anhalt Süd –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, Martin Papke und Sandy Scheunpflug von der CDU-Fraktion als Mitglieder in den Aufsichtsrat der Servicegesellschaft Sachsen-Anhalt Süd für die Periode 2026 bis 2030 zu entsenden. Beide übten diese Funktion bereits in der vorangegangenen Periode aus.

Entsprechend des Gesellschaftervertrages der Servicegesellschaft Sachsen-Anhalt Süd darf der Stadtrat zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden. Martin Papke ist als Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels „geborenes Mitglied“. Der weitere Sitz wird nach Vorschlagsrecht der Fraktionen geregelt. Die vorschlagsberechtigte Fraktion ist die Fraktion CDU.