Vorne und am Ende verloren – wie aus dem AfD-Vorsprung Czekallas Sieg wurde

Vorne und am Ende verloren – wie aus dem AfD-Vorsprung Czekallas Sieg wurde

Foto: Hinweisschild vor dem Wahllokal © Enrico Sempert 

Merseburg, 29. Juni 2026 – Seit Sonntagabend laufen die Kommentarspalten in den sozialen Netzwerken heiß. Wahlbetrug, schreibt der eine. Briefwahl-Schwindel, der nächste. Das Muster lässt sich in nahezu jeder Wahl wiedererkennen, in der die AfD eine Stichwahl verliert. Die Erzählung dahinter geht immer ähnlich. Ein AfD-Kandidat liegt im ersten Wahlgang vorn, ein paar Wochen später ist er weg vom Fenster, und „die Briefwahl hat das Ergebnis gedreht“.

Im Saalekreis lautet die konkrete Frage, wie es dazu kommt, dass Uwe Arendt am 7. Juni noch knapp sieben Prozentpunkte vor Sven Czekalla lag und drei Wochen später, am 28. Juni, fast neun Punkte hinter ihm. Die Antwort hat mehr mit der Mathematik einer Stichwahl und mit dem Verfahren der Briefwahl zu tun als mit der Vorstellung, jemand habe in einem dunklen Hinterzimmer Stimmzettel ausgetauscht.

Eine Stichwahl ist keine zweite Runde derselben Wahl

Im Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt steht die Regel in zwei Paragrafen, kurz hintereinander. § 30 Absatz 8 verlangt, dass ein Bürgermeister oder Landrat nur dann gewählt ist, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommen hat. Schafft das niemand, greift § 30a. Die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen treten in einer Stichwahl noch einmal gegeneinander an, spätestens vier Sonntage später. Im Saalekreis lagen genau drei Wochen dazwischen.

Diese Regel ist so alt wie die Direktwahl der Landräte in Sachsen-Anhalt. Der Sinn dahinter ist nüchtern. Niemand soll ein Amt mit weniger als der Hälfte der Stimmen antreten. Das Ergebnis vom 7. Juni macht klar, warum es im Saalekreis dazu kommen musste. Uwe Arendt von der AfD bekam 32.453 Stimmen, das waren 43,26 Prozent. Sven Czekalla von der CDU holte 27.480 Stimmen und damit 36,63 Prozent. Auf Kerstin Eisenreich von der Linken entfielen 9.879 Stimmen oder 13,17 Prozent. Der parteilose Lars Zaruba schaffte 5.206 Stimmen und 6,94 Prozent. Niemand kam auch nur in die Nähe der Hälfte. Die Stichwahl war damit gesetzlich vorgeschrieben.

Was passiert, wenn zwei Kandidaten wegfallen

Drei Wochen später standen nur noch zwei Namen auf dem Stimmzettel. Wer am 7. Juni Eisenreich gewählt hatte, konnte das nicht noch einmal tun. Wer für Zaruba gestimmt hatte, ebenso wenig. Gut 15.000 Stimmen waren neu zu vergeben, dazu kamen all jene Wähler, die ihren ersten Favoriten bestätigen oder anders entscheiden konnten.

Das vorläufige Ergebnis der Stichwahl macht sichtbar, wohin diese Stimmen geflossen sind. Sven Czekalla bekam 36.970 Stimmen, das sind 9.490 mehr als beim ersten Mal. Uwe Arendt landete bei 31.061 und verlor damit gegenüber Anfang Juni sogar 1.392 Stimmen. Die Wahlbeteiligung sank zugleich von 49,3 auf 44,86 Prozent was sicher auch dem sehr heißen Wetter geschuldet war. Knapp 7.000 Menschen aus dem ersten Wahlgang blieben damit am Sonntag zu Hause.

Rechnet man das nüchtern durch, ergibt sich ein wenig spektakuläres Bild. Ein großer Teil der Eisenreich- und Zaruba-Wähler hat in der Stichwahl Czekalla gewählt, ein anderer Teil ist nicht mehr gegangen. Auch einige Arendt-Wähler vom ersten Mal sind weggeblieben. Linke-Wähler, die in einer Stichwahl zwischen CDU und AfD stehen, wechseln in aller Regel nicht zur AfD über.

Dieses Phänomen ist bei Kommunalwahlen seit Jahren beobachtbar. Am selben Sonntag, an dem Czekalla im Saalekreis siegte, gewann der CDU-Bewerber Gerd Wyszkowski in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra die Bürgermeisterstichwahl mit 54,6 zu 45,4 Prozent gegen den AfD-Kandidaten Gunter Wakan. In Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg setzte sich der bisherige SPD-Landrat Ralf Reinhardt mit 60,6 Prozent gegen den AfD-Herausforderer durch.

Czekalla selbst nannte am Wahlabend in der „Berliner Zeitung“ zwei Gründe für sein Ergebnis. Die parteiübergreifende Unterstützung sei „mit ausschlaggebend“ gewesen. Neben CDU und SPD hatten sich auch FDP, Grüne und Linke hinter ihn gestellt, dazu eine unabhängige Wählergruppe. Außerdem habe die CDU den Wahlkampf bewusst auf seine Person ausgerichtet, auf seine Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen. Die Stichwahl, so Czekalla, sei „schon eine kleine Landtagswahl“ gewesen.

Was die Briefwahl wirklich ist

Bleibt der zweite Vorwurf, der seit Sonntagabend kursiert, die Briefwahl. Sie sei das Hintertürchen, durch das „die Altparteien“ Ergebnisse drehen, sie sei manipulationsanfällig, sie habe das eigentliche Ergebnis verfälscht. Wer sich anschaut, wie eine Briefwahl in Deutschland tatsächlich abläuft, wird Mühe haben, in diesem Verfahren ein Einfallstor für systematische Manipulation zu erkennen.

Die Briefwahl gibt es bei uns seit der Bundestagswahl 1957. Das Argument für ihre Einführung war so einfach wie unstrittig. Wer am Wahltag krank im Bett liegt, beruflich verreist ist oder zur Pflege eines Angehörigen das Haus nicht verlassen kann, soll trotzdem wählen dürfen. Die Verfassung verlangt, dass die Wahl allgemein ist, jeder Wahlberechtigte muss tatsächlich teilnehmen können. Das war 1957 das Argument, und es ist es geblieben. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach mit der Briefwahl beschäftigt, 1967, 1981 und zuletzt 2013, und sie in jeder dieser Entscheidungen für verfassungsgemäß erklärt. Auch in ihrer heutigen Form, in der niemand mehr einen Grund angeben muss.

Konkret läuft das Verfahren folgendermaßen ab. Der Wahlberechtigte beantragt bei seiner Gemeinde die Unterlagen. Sobald der Antrag bearbeitet ist, kommt im Wählerverzeichnis ein Sperrvermerk neben seinen Namen. Wer einmal Briefwahl beantragt hat, kann am Sonntag nicht mehr ins Wahllokal kommen und dort noch eine zweite Stimme abgeben. Dieser eine Mechanismus erledigt einen großen Teil des Manipulationsverdachts, den man oft hört.

Die Unterlagen, die der Wähler dann per Post erhält, enthalten den Stimmzettel, einen kleinen Umschlag für den Zettel selbst, einen Wahlschein und einen größeren Wahlbrief für die Rücksendung. Den Stimmzettel kennzeichnet der Wähler zu Hause, allein und unbeobachtet. Auf dem Wahlschein steht eine Erklärung, die er unterschreiben muss, eine Versicherung an Eides statt, dass er den Stimmzettel persönlich ausgefüllt hat. Wer hier falsch unterschreibt oder den Zettel für jemand anderen ausgefüllt hat, macht sich strafbar. Das gilt für den vermeintlichen Wähler ebenso wie für denjenigen, der den Stift in die Hand genommen hat. Auch das Mitnehmen fremder Unterlagen ist streng begrenzt. Wer sie für jemand anderen abholt, braucht eine schriftliche Vollmacht und darf das für höchstens vier weitere Personen tun.

Am Wahltag, ab 15:00 Uhr, treten in jedem Wahlbezirk eigene Briefwahlvorstände zusammen. Sie öffnen jeden Wahlbrief, prüfen den Wahlschein, gleichen ihn mit dem Wählerverzeichnis ab und schieben erst dann den ungeöffneten Innenumschlag mit dem Stimmzettel in die Wahlurne. Was auf dem Zettel steht, sieht also noch niemand, bis ausgezählt wird. Der gesamte Vorgang ist öffentlich, man darf als stiller Beobachter dabei sein.

Warum Briefwähler manchmal anders abstimmen

Damit zur letzten Frage, die in den Wahlbetrugsbehauptungen immer wieder auftaucht. Wie kommt es, dass die Auszählung der Briefwahlstimmen das Ergebnis der Urnenwahl oft deutlich verschiebt? Die Antwort liegt nicht im Verfahren, sondern bei den Menschen, die diesen Weg wählen.

Briefwähler sind im Durchschnitt älter als Urnenwähler. Sie sind häufiger bürgerlich-mitte verortet. Sie entscheiden sich oft schon Tage oder Wochen vor dem Wahltag, manchmal direkt nach Erhalt der Unterlagen. Wer Sonntag früh ins Wahllokal geht, hat eine andere Informationslage und manchmal auch eine andere Stimmungslage als jemand, der seinen Stimmzettel schon vor zwei Wochen abgeschickt hat. Die Bundeswahlleiterin schreibt zu diesem Phänomen ausdrücklich, das unterschiedliche Stimmverhalten von Brief- und Urnenwählern sei kein Hinweis auf Manipulation, sondern habe verschiedene Gründe, die mit den Wählern selbst zu tun haben. Diese Verschiebung ist seit Einführung der Briefwahl bekannt und in jeder Bundes-, Landtags- und Kommunalwahl messbar.

Briefwahlbetrug hat es aber in Sachsen-Anhalt tatsächlich schon gegeben. In Stendal fälschte 2014 ein Lokalpolitiker Vollmachten und füllte fremde Wahlunterlagen aus, um sich bei den Kommunalwahlen Stimmen zu beschaffen. Es war der größte Briefwahlskandal in der Geschichte des Bundeslandes, und ausgerechnet ein CDU-Stadtrat steckte dahinter. Der Fall wurde aufgedeckt, der Mann verurteilt, die Wahl wiederholt. Er belegt nicht, dass die Briefwahl unsicher wäre. Er belegt, dass Manipulationsversuche Spuren hinterlassen, die ans Licht kommen. Auch darum ist die Briefwahl eine sicherere Methode seine Stimme abzugeben.

Was im Saalekreis noch aussteht

Das Ergebnis vom Sonntag ist ein vorläufiges. Der Kreiswahlausschuss stellt das endgültige amtliche Ergebnis am 1. Juli 2026 fest, einen Tag später wird es bekannt gegeben. Bis dahin gilt, was am Sonntagabend nach Auszählung aller 201 Wahlbezirke vorlag. Sven Czekalla bekam 36.970 Stimmen, Uwe Arendt 31.061. Der Abstand beträgt 5.909 Stimmen.

Wer Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung hat, kann nach dem Kommunalwahlgesetz Einspruch einlegen. Ein solcher Einspruch braucht aber Tatsachen, keine Vermutungen. Bislang ist im Saalekreis kein konkreter Anhaltspunkt für Unregelmäßigkeiten öffentlich geworden, nur der Eindruck, dass das Ergebnis nicht passen kann, weil es nicht jedem gefallen hat.





Für den Artikel wurden nachfolgende Quellen verwendet:

Wahlportal des Landkreises Saalekreis (Landratswahl 2026, vorläufige Endergebnisse vom 7. und 28. Juni); Berliner Zeitung vom 28. Juni 2026, „Nach AfD-Vorsprung: CDU-Kandidat Sven Czekalla gewinnt Landratswahl im Saalekreis“ (Aussagen Czekalla); Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt (KWG LSA), §§ 30 und 30a; Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung zum Verfahren der Briefwahl; Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Briefwahl (BVerfGE 21, 200 vom 15. Februar 1967; BVerfGE 59, 119 vom 24. November 1981; BVerfGE 134, 25 vom 9. Juli 2013, Az. 2 BvC 7/10); Strafgesetzbuch, §§ 107a, 108d und 156;

Die Bundeswahlleiterin, „Fakten gegen Desinformationen“ zur Bundestagswahl 2025 (Zitat zum Stimmverhalten); Statistisches Bundesamt / Die Bundeswahlleiterin, Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2025, Heft 4 (Altersstruktur der Briefwähler); Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2017 (Parteipräferenz Brief- gegenüber Urnenwählern); Landgericht Stendal, Urteil vom 15. März 2017 gegen den ehemaligen CDU-Stadtrat Holger Gebhardt wegen Wahl- und Urkundenfälschung bei den Kommunalwahlen 2014; Wiederholung der Briefwahl am 9. November 2014 und der Stadtratswahl am 21. Juni 2015.

Quelle :Merseblatt.de