Briefwahl zur Bundestagswahl 2025


Briefwahl zur Bundestagswahl 2025

Trotz früher Beantragung können Briefwahlunterlagen noch nicht versendet werden

Die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages findet am 23. Februar 2025 statt. Bei der Stadt Weißenfels gehen die ersten Beantragungen für die Briefwahl ein. Aufgrund der verkürzten Briefwahlfristen ist es durchaus ratsam, die Briefwahlunterlagen schon jetzt zu beantragen. Allerdings weist die Stadt Weißenfels ausdrücklich darauf hin, dass eine frühe Beantragung nicht zu einem direkten Versand der Unterlagen führt. Die Briefwahlunterlagen können erst ab der Lieferung der Stimmzettel versendet werden. Dies wird voraussichtlich etwa ab dem 10. Februar 2025 der Fall sein.

Briefwahlunterlagen können Bürgerinnen und Bürger mithilfe der Wahlbenachrichtigung beantragen. Die Wahlbenachrichtigungen verschickt die Stadt Weißenfels bis 2. Februar 2025. Wer bereits zuvor seinen Antrag für die Briefwahl einreichen möchte, kann dies mit einer formlosen E-Mail an buergerzentrum@weissenfels.de. Benötigte Angaben sind der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift des Hauptwohnsitzes. Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse versendet werden, muss auch diese Anschrift mit angegeben werden.