Briefwahl zur Bundestagswahl 2025 hat begonnen


Briefwahl zur Bundestagswahl 2025 hat begonnen

Die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages findet am 23. Februar 2025 statt. Bei der Stadt Weißenfels sind die Stimmzettel für die Bundestagswahl eingetroffen. Somit können ab sofort Briefwahlunterlagen versendet werden. Zeitlich flexibel können Wählerinnen und Wähler zudem ihre Stimme im Briefwahlbüro abgeben. Dieses befindet sich im Bürgerzentrum, Große Burgstraße 1/ Klosterstraße 2. 

Öffnungszeiten Bürgerzentrum für die Briefwahl:

Montag, Mittwoch, Freitag: 8:30-13 Uhr

Dienstag, Donnerstag: 8:30-12 Uhr und 13-17:30 Uhr

Informationen zur Briefwahl:

Die Briefwahlunterlagen samt Wahlschein können mithilfe der Wahlbenachrichtigung sowohl digital als auch auf dem Postweg beantragt werden. Dies ist elektronisch bis zum 19. Februar 2025, 12 Uhr möglich (bei persönlicher Abholung im Briefwahlbüro bis 21. Februar 2025, 15 Uhr). Den schnellsten Weg, die Briefwahlunterlagen zu beantragen, bietet der QR-Code. Der Code steht auf der Wahlbenachrichtigung. Diesen können Wählerinnen und Wähler mit dem Smartphone oder Tablet einscannen. Sie werden dann zu ihrem individuellen Internetwahlscheinantrag weitergeleitet. Die Briefwahlunterlagen können aber auch online oder schriftlich (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) beantragt werden.

Der anschließende Versand des ausgefüllten Wahlbriefes mit eingelegtem Stimmzettel erfolgt kostenfrei über die Deutsche Post. Briefwähler können die Unterlagen in alle öffentlichen Postkästen oder in einen Briefkasten der Stadt Weißenfels einwerfen. WICHTIG: Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag, 18 Uhr zugestellt sein.

Wer den Gang zur Urne bei der Briefwahl bevorzugt, kann bis 21. Februar 2025, 15 Uhr im Briefwahlbüro im Bürgerzentrum seine Stimme abgeben.

Sowohl die Zahl der Briefwahlanträge als auch die tatsächliche Zahl der Briefwähler ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Schließlich können Wählerinnen und Wähler hierbei bequem und zeitlich flexibel von zu Hause aus wählen. Die Briefwahl ermöglicht es zudem Wählerinnen und Wählern, ihre Stimme abzugeben, auch wenn sie am Wahltag verhindert sind oder aufgrund von Mobilitätseinschränkungen, Behinderungen oder anderer Beeinträchtigungen nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können. Briefwahlen bieten eine sichere und vertrauliche Möglichkeit der Stimmabgabe, da die Wahlunterlagen bis zur Stimmauszählung am Wahlsonntag verschlossen und überwacht in der Wahlurne aufbewahrt werden.

HINWEIS: Wer die Briefwahlunterlagen beantragt hat, sich dann aber doch für den Urnengang entscheidet, muss am Wahlsonntag unbedingt den Wahlschein ins Wahllokal mitbringen. Nur so ist garantiert, dass keine doppelte Stimmabgabe erfolgt.