Eilantrag hat Erfolg – Verwaltungsgericht friert Geiseltalsee-Freigabe ein
Foto: Geiseltalsee © SinaEttmer/depositphotos
Merseburg, 17. Juli 2026 – Zwei Monate nach der Feierstunde am Nordufer ist die Freigabe des Geiseltalsees vorerst zurückgedreht. Das Verwaltungsgericht Halle hat per Zwischenbeschluss verfügt, dass der Nordbereich des Sees weiter nicht genutzt werden darf und auch das im Mai neu erlaubte Kitesurfen im Südbereich bis auf Weiteres unterbleiben muss. Der Landkreis Saalekreis hat die Sperrbojen wieder in Betrieb genommen und lässt die Einhaltung kontrollieren. Das Gericht hat den Landkreis zudem verpflichtet, im Amtsblatt und in der regionalen Presse über den Beschluss zu informieren.
Den Eilantrag beim Verwaltungsgericht hat der Naturschutzbund Sachsen-Anhalt gestellt. Das teilte der Verband in einer Pressemitteilung mit. Das Verfahren richtet sich gegen die 2. Änderung der Allgemeinverfügung zum Gemeingebrauch am Geiseltalsee, die der Landkreis am 20. Mai verfügt hatte. Mit dieser Änderung war der Nordbereich erstmals für die Wassernutzung geöffnet und im Südbereich das Kitesurfen zugelassen worden.
Ein Hängebeschluss, keine Vorentscheidung
Das Gericht spricht von einer Zwischenentscheidung, in der Fachsprache Hängebeschluss. Grundlage ist Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes, der jedem einen wirksamen Rechtsweg garantiert. Die 4. Kammer schreibt, ohne Einsicht in die noch nicht vorgelegten Verwaltungsvorgänge lasse sich nicht bewerten, ob die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung rechtmäßig sei. Ohne den Zwischenbeschluss drohten dem NABU als Antragsteller Nachteile, die sich später nicht mehr rückgängig machen ließen – konkret nennen die Richter mögliche Brutverluste geschützter Vogelarten in dem betroffenen Bereich.
Der Beschluss stammt vom 16. Juli, einen Berichtigungsbeschluss fasste die Kammer am 17. Juli nach. Der Landkreis betont, die Entscheidung treffe keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung als solcher. Über den Eilantrag selbst muss das Gericht erst noch entscheiden.
Der Widerspruch reicht bis in den Februar zurück
Bereits am 1. Februar 2026 hatte der NABU in einer ausführlichen Stellungnahme an den Landkreis den Entwurf abgelehnt. Verfasst hat sie der Regionalverband Merseburg-Querfurt unter dem Vorsitzenden Martin Schulze, mit Vollmacht des Landesverbands Sachsen-Anhalt. Der Verband kritisierte darin die geplante Freigabe des Nordbereichs, das erstmals zugelassene Kitesurfen im Südosten und den Wegfall der PS-Grenze für Motorboote mit Verbrennungsmotor. Vergleichbare Bedenken habe man schon 2019 vorgebracht, ausgeräumt seien sie bis heute nicht.
Der NABU wende sich nicht grundsätzlich gegen eine Nutzung des Nordteils, hieß es in dem Schreiben, forderte aber deutlich engere Grenzen. Um Störungen brütender und rastender Vögel zu vermeiden, seien wasserseitige Pufferzonen von 150 bis 300 Metern nötig – gerade an den Röhrichten bei Frankleben und Blösien und am Nordufer. Eine Kartierung, eine artenschutzrechtliche Einschätzung und ein Votum der Vogelschutzwarte fehlten. Zudem sei in den vergangenen Jahren wiederholt gegen bestehende Regeln verstoßen worden, ohne dass die zuständigen Behörden dies geahndet hätten. Für den Fall, dass die Änderung so beschlossen werde, hatte der Verband schon damals angekündigt, Rechtsmittel auszuschöpfen.
Der Nordbereich ist Teil des Naturschutzgebiets „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ und zählt international zu den bedeutsamen Vogelrastgebieten. Dort kommen unter anderem Flussseeschwalbe, Bienenfresser, Blässgans und Tafelente vor. Umgekehrt hatten der Saalekreis und die Anrainerkommunen im vergangenen Jahr moniert, dass der Landesentwicklungsplan dem Naturschutz am Nordufer stärkeren Vorrang einräumen wolle – zulasten des Wassertourismus.
Für Gäste und Anwohner heißt das bis zur Entscheidung im Eilverfahren, dass der Nordbereich gesperrt bleibt und das im Mai zugelassene Kitesurfen im Süden wieder verboten ist. Wann das Verwaltungsgericht in der Hauptsache über den Eilantrag befindet, ist offen.
Quelle : Merseblatt

