Friedrich Merz fällt bei Kanzlerwahl


Historisches Scheitern: Friedrich Merz fällt bei Kanzlerwahl im Bundestag durch

Berlin, 6. Mai 2025 – CDU-Chef Friedrich Merz ist überraschend im ersten Wahlgang zur Kanzlerwahl im Bundestag gescheitert. Bei der geheimen Abstimmung erhielt er lediglich 310 von 621 abgegebenen Stimmen – sechs weniger als die erforderliche absolute Mehrheit von 316 Stimmen. Die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD verfügen gemeinsam eigentlich über 328 Sitze im Parlament. Es ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass ein designierter Kanzler nach erfolgreichen Koalitionsverhandlungen im Bundestag keine Mehrheit erhält.

Wie es nun weitergeht, ist vorerst offen. Das Grundgesetz regelt in Artikel 63, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist. Innerhalb von 14 Tagen kann der Bundestag in weiteren Wahlgängen erneut versuchen, eine Kanzlermehrheit zu finden. Dabei können erneut Merz oder auch andere Kandidatinnen und Kandidaten antreten – auch mehrfach. Entscheidend ist, dass in dieser Frist weiterhin die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen notwendig ist.

Sollte es auch innerhalb der Zwei-Wochen-Frist zu keiner erfolgreichen Wahl kommen, wird ein letzter Wahlgang angesetzt. Dann reicht eine einfache Mehrheit aus – also die meisten Stimmen unter den abgegebenen. In diesem Fall hat der Bundespräsident zwei Optionen: Entweder er ernennt die gewählte Person zum Bundeskanzler oder er löst den Bundestag auf und setzt Neuwahlen an.

Aktuell beraten die Fraktionen intern über das weitere Vorgehen. Ob Friedrich Merz erneut antritt, ist noch unklar. Beobachter gehen jedoch davon aus, dass intensive Gespräche hinter den Kulissen laufen, um eine Mehrheit zu sichern oder Alternativen zu sondieren.