Sanierung der Weißenfelser Schwimmhalle war Schwarzbau
Oberbürgermeister Martin Papke sorgt für Transparenz und Verständlichkeit bei Schwimmhallen-Misere
Handelt es sich bei der Weißenfelser Schwimmhalle tatsächlich um einen Schwarzbau und warum flossen in solch einem Fall Fördermittel vom Land Sachsen-Anhalt? Diese Frage stellte der Landtagsabgeordnete der FDP Maximilian Gludau bei der Sitzung am 20. November 2024. Zu dem Sachverhalt führt der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt gegenwärtig eine komplexe Prüfung durch, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Um auch zum jetzigen Zeitpunkt bereits für Transparenz und Verständlichkeit zu sorgen, erklärt der Weißenfelser Oberbürgermeister Martin Papke den Sachverhalt.
Klarzustellen ist, dass es sich bei dem Bau der Weißenfelser Schwimmhalle in den 1960er Jahre nicht um einen Schwarzbau handelte. Zum damaligen Zeitpunkt lagen alle erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen vor. „Mein Vorwurf des Schwarzbaus bezog sich auf die Arbeiten, die seit dem Jahr 2018 im Rahmen der Schwimmhallensanierung stattfanden. Bei der verwaltungsinternen Prüfung von mehr als 50 Akten wurde festgestellt, dass für diese Arbeiten keine Baugenehmigung vorliegt“, erklärt Martin Papke und zeigt anhand des Werdegangs des Bauvorhabens auf, wie es zu der Misere kommen konnte.
So wurde dem Oberbürgermeister zufolge im Jahr 2017 durch den Betriebsausschuss des Sport- und Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels eine Instandsetzung des Hallenbades beschlossen. „Die Art und der Umfang der Arbeiten ist genehmigungsrechtlich entscheidend. Instandsetzungen sind insbesondere kleine Reparaturen, die keine wesentlichen Änderungen an der Bausubstanz darstellen und damit bauordnungsrechtlich nicht genehmigungspflichtig sind. So ist es im Bauordnungs- und Denkmalschutzrecht des Landes Sachsen-Anhalt geregelt. Bei einer Sanierung wird das Erscheinungsbild, die Tragfähigkeit oder die Nutzung eines Gebäudes verändert. Hierfür wird eine Baugenehmigung benötigt“, sagt Martin Papke und führt im Folgenden konkret auf, welche Arbeiten vom Jahr 2018 bis August 2022 am Weißenfelser Hallenbad durchgeführt wurden.
So seien in der Schwimmhalle zunächst tatsächlich nur Reparaturen geplant gewesen. Im weiteren Verlauf erfolgten aber weitreichende Arbeiten. Ein Beispiel von mehreren massiven Eingriffen ist die Reparatur der Decke im Erdgeschoss nach einem Teileinsturz. „Diese und weitere Arbeiten sind keine Instandsetzungen. Es sind gravierende Eingriffe am Bestandgebäude, die genehmigungspflichtig gewesen wären. Darüber hinaus fehlen Brandschutznachweise, Wärmeschutznachweise sowie Berechnungen zum Schallschutz und zur Raumakustik“, sagt das Stadtoberhaupt. Aufgrund der fehlenden Baugenehmigung liegen dem Oberbürgermeister zufolge auch keine Unterlagen zu Prüfungen und Abnahmen auf der Baustelle vor, welche aber als Nachweis gegenüber dem Fördermittelgeber benötigt werden. Die nachweisbare Richtigkeit der Materialverwendung und des Materialverbaus bleibt dementsprechend undokumentiert. „Es handelt sich also in der Tat um einen Schwarzbau. Niemals hätte ich mit derartigen Verfehlungen gerechnet, als ich nach meinem Amtsantritt im August 2022 das damals bereits ruhende Bauvorhaben übernommen habe“, sagt Martin Papke abschließend.
Diesen Sachverhalt zur Schwimmhalle haben der Oberbürgermeister und die Fachexperten aus der Weißenfelser Stadtverwaltung in den vergangenen Wochen im Rahmen von mehreren Sitzungen den Stadträten der Stadt Weißenfels dargelegt und erklärt. Stadtrat Maximilian Gludau hat als einer der wenigen Räte nicht an diesen wichtigen Sitzungen teilgenommen.